(jemanden) zurückweisen (Hauptform) · ablehnen · (eine) Absage erteilen · (etwas) abschlägig bescheiden (Amtsdeutsch) · (einen) abschlägigen Bescheid erteilen (Amtsdeutsch, veraltend) · (jemanden) abweisen · (jemandem) die Tür vor der Nase zuschlagen · (jemandem) eine Abfuhr erteilen · fortschicken · nicht eingehen auf · verschmähen · wegschicken · wegweisen · zurückstoßen · (man) beschied ihn kühl, dass (geh., distanzsprachlich, floskelhaft) · repellieren (geh.) · abblitzen lassen (ugs.) · abbügeln (ugs.) · auflaufen lassen (ugs.) · (jemandem) die kalte Schulter zeigen (ugs., fig.) · einen Korb geben (ugs., fig.) · in die Wüste schicken (ugs., fig.) · kalt auflaufen lassen (ugs.) · von der Bettkante stoßen (ugs.) · zur Hölle schicken (ugs.)  >> Ändern

Teilwort-Treffer und ähnlich geschriebene Wörter

(einen) Anruf abweisen · (etwas) abweisen · (jemanden) abweisen · (jemanden) nicht abweisen · (Klage) abweisen · abweisend · abweisend (Person) · Schmutz abweisend    mehr

(etwas) abweisen · (jemanden) abweisen · (Klage) abweisen · (jemanden) anweisen (etwas zu tun) · abeisen


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Wiktionary

Bedeutungen:
1. eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen 2. Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben 3. einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken

Synonyme:
1. ablehnen 3. zurückweisen


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