(jemanden) zurückweisen (Hauptform)
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ablehnen
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(eine) Absage erteilen
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(etwas) abschlägig bescheiden (Amtsdeutsch)
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(einen) abschlägigen Bescheid erteilen (Amtsdeutsch, veraltend)
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(jemanden) abweisen
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(jemandem) die Tür vor der Nase zuschlagen
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(jemandem) eine Abfuhr erteilen
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fortschicken
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nicht eingehen auf
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verschmähen
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wegschicken
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wegweisen
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zurückstoßen
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(man) beschied ihn kühl, dass (geh., distanzsprachlich, floskelhaft)
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repellieren (geh.)
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abblitzen lassen (ugs.)
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abbügeln (ugs.)
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auflaufen lassen (ugs.)
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(jemandem) die kalte Schulter zeigen (ugs., fig.)
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einen Korb geben (ugs., fig.)
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in die Wüste schicken (ugs., fig.)
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kalt auflaufen lassen (ugs.)
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von der Bettkante stoßen (ugs.)
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zur Hölle schicken (ugs.)
Assoziationen:
>> Ändern
fortschicken
·
hinausschicken
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hinauswerfen
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nach Hause schicken
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wegschicken
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(jemandem) zeigen, wo die Tür ist
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zum Gehen auffordern
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des Saales verweisen (geh.)
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(jemandem) die Tür weisen (geh.)
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hinausexpedieren (sehr selten) (geh., bildungssprachlich)
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(jemanden) hinauskomplimentieren (geh.)
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vom Hausrecht Gebrauch machen (geh., juristisch, verhüllend)
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(jemanden) an die frische Luft befördern (ugs.)
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bounce(n) (ugs., jugendsprachlich)
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hinausbefördern (ugs.)
·
rausschicken (ugs.)
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rauswerfen (ugs.)
·
vor die Tür setzen (ugs.)
·
rausschmeißen (derb)
Assoziationen:
>> Ändern
- den Wohnort wechseln · den Wohnsitz wechseln · dislozieren · ...
- auslagern · ausräumen · migrieren · ...
- davonjagen · fortjagen · (jemanden) in die Flucht schlagen · ...
- Alle anzeigen
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. jemanden zu einem anderen Ort entsenden, um etwas zu erledigen oder abzuholen 2. jemanden nicht empfangen, ihn auffordern wegzugehen 3. eine Sache versenden
Synonyme:
Keine