(öffentlich) bekannt geben (Hauptform)
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an die Öffentlichkeit gehen (mit)
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ausrufen
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bekannt machen
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bekanntgeben
·
bekanntmachen
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heißen (es ... von)
·
(jemandem etwas) in den Block diktieren (fig.)
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kundgeben
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kundtun
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mitteilen (lassen)
·
öffentlich bekannt machen
·
öffentlich machen
·
proklamieren
·
publik machen
·
publikmachen
·
verkünden
·
verlautbaren lassen (floskelhaft)
·
verlauten lassen
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vermelden
·
veröffentlichen
·
wissen lassen
·
(von jemandem) zu erfahren sein
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zu Protokoll geben (Amtsdeutsch, fig.)
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kommunizieren (geh.)
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zu Kund und Wissen tun (geh., altertümelnd, variabel)
Oberbegriffe:
veröffentlichen
·
(sich) an die Öffentlichkeit wenden (mit)
·
der Öffentlichkeit zugänglich machen
Assoziationen:
>> Ändern
(mit etwas) an die Öffentlichkeit gehen
·
(mit etwas) an die Presse gehen
·
ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zerren
·
öffentlich machen
·
(sich) öffentlich verbreiten (über)
·
publik machen
·
publikmachen
·
vor aller Augen ausbreiten (fig.)
·
kund und zu wissen geben (geh., scherzhaft, veraltet)
·
kund und zu wissen tun (geh., scherzhaft, veraltet)
·
kundtun (geh.)
·
verlautbaren (geh.)
·
vermelden (geh.)
·
(der) (sensationsgierigen) Öffentlichkeit zum Fraß vorwerfen (ugs., fig.)
·
unter die Leute bringen (ugs.)
Oberbegriffe:
veröffentlichen
·
(sich) an die Öffentlichkeit wenden (mit)
·
der Öffentlichkeit zugänglich machen
Assoziationen:
>> Ändern
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