Kategorien:
Jura
(damit) gegenstandslos
·
hinfällig
·
nicht mehr erforderlich
·
Wegfall der Geschäftsgrundlage (fachspr., juristisch, veraltet)
·
obsolet (geworden) (geh.)
·
(hat sich) erledigt (ugs.)
Assoziationen:
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- nichtig · null und nichtig · ungültig · ...
- sinn- und zwecklos · die Mühe nicht wert · (sich) erübrigen · ...
- abgesagt werden · ausfallen · entfallen · ...
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. [amtssprachlich] hinfällig, obsolet, nichtig
Synonyme:
Keine
Quelle: Wiktionary-Seite zu 'gegenstandslos' [Autoren]
Lizenz: Creative Commons Attribution-ShareAlike
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