angestellt haben
·
gemacht haben
·
getan haben
·
verbrochen haben
·
ausgefressen haben (ugs.)
>> Ändern
aktenkundig (sein) (Amtsdeutsch)
·
(etwas / einiges) auf dem Kerbholz haben
·
auf die schiefe Bahn geraten (sein) (fig.)
·
dem Gericht wohlbekannt (sein)
·
ein alter Kunde (sein) (scherzhaft-ironisch)
·
ein langes Vorstrafenregister haben
·
einschlägig bekannt (sein)
·
gerichtsbekannt (sein)
·
gerichtsnotorisch (sein) (Amtsdeutsch)
·
mehrfach verurteilt (sein)
·
(immer wieder) mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (sein)
·
nicht zum ersten Mal vor Gericht stehen
·
polizeibekannt (sein)
·
polizeilich in Erscheinung getreten
·
vorbestraft (sein)
·
strafrechtlich in Erscheinung getreten (fachspr., Verwaltungssprache)
·
etwas ausgefressen haben (ugs.)
·
kein unbeschriebenes Blatt (mehr) (ugs., fig.)
·
schon einige Dinger gedreht haben (ugs.)
Assoziationen:
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- Verbrecher · Bandit · Galgenstrick · ...
- straffrei · straflos · ungestraft · ...
- Führungszeugnis · Leumundszeugnis · polizeiliches Führungszeugnis (D, überholt) · ...
- Alle anzeigen
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Bedeutungen:
1. umgangssprachlich: (heimlich) etwas Unerlaubtes getan haben, etwas verbrochen haben
Synonyme:
Keine
Quelle: Wiktionary-Seite zu 'etwas ausgefressen haben' [Autoren]
Lizenz: Creative Commons Attribution-ShareAlike
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