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Wiktionary
Bedeutungen:
1. [Rechtssprache] eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine verbotene, strafbare Handlung beziehungsweise eine schwere Verletzung seiner auferlegten Pflichten begangen hat
Synonyme:
Keine
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Arbeitgeber · Arbeitnehmer · kündigung · Bundesarbeitsgericht · außerordentliche Kündigung · Reichsarbeitsgericht · Totalisator · Rennbahn · Pferdewette · Strafprozess · Brandstiftung · Versicherungsbetrug · ICE · Treu und Glauben · RechtsempfindenLizenz: Creative Commons Attribution-ShareAlike