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Wiktionary

Bedeutungen:
1. deutsches Strafverfahrensrecht, [http://www.buzer.de/gesetz/2075/a29435.htm § 45a DRiG]: juristischer Laie, der ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren neben einem oder mehreren Berufsrichtern beteiligt ist 2. in Belgien und Luxemburg: Beigeordneter, Stadtbeamter

Synonyme:
1. Gerichtsschöffe, veraltet: Geschworener


Wikipedia-Links

Ehrenamtlicher Richter

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