Kategorien: Jura
Abhilfe (juristisch) · Rechtsbehelf · Rechtsmittel (schweiz., österr.)
Assoziationen:
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Teilwort-Treffer und ähnlich geschriebene Wörter

Rechtsmittelbelehrung · Rechtsmittelzug

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Wiktionary

Bedeutungen:
1. eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten bzw. überprüfen zu lassen 2. [deutsches Prozessrecht] den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Rechtsbehelf · Anfechtung · Urteil (Rechtswissenschaft) · Rechtsbehelf · Erinnerung (Recht) · Gegenvorstellung · Widerspruch (Recht) · Verwaltungsakt (Deutschland) · Dienstaufsichtsbeschwerde · Latein · Rechtskraft (Deutschland) · Instanz (Recht) · iudex ad quem · Instanzenzug · Landgericht

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