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Wiktionary

Bedeutungen:
1. das gewaltsame Wegnehmen, das Rauben 2. Recht: die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB) 3. das geraubte Gut, die Beute 4. etwas, woran man festhält und was man verteidigt<br />

Synonyme:
1. Entwenden, Klauen 3. Beute, Beutegut 4. Privatbesitz


Wikipedia-Links

Räuber · Strafrecht · Wegnahme · Gewalt · Gefahr · Leib · Lebensgefahr · Rechtswidrigkeit · Strafgesetzbuch (Deutschland) · Finalzusammenhang · Täter (Strafrecht) · Freiheitsstrafe (Deutschland) · Verbrechen · Waffe · gefährliches Werkzeug

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