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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird 2. bildungssprachlich: ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Strafverfahren · Staatsanwalt · Strafverteidiger · Nebenkläger · Jugendstrafrecht · Angeklagter · Urteil (Rechtswissenschaft) · Hauptverhandlung · Sachverhalt · Strafzumessung · Freispruch · Revision (Recht) · Bürgermeister

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