Kategorien:
Jura
Fruchtgenussrecht (österr.)
·
Nießbrauch
·
Nutzniessung (schweiz.)
Oberbegriffe:
absolutes Recht
·
uneingeschränktes Recht
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen
Synonyme:
1. Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuß, Fruchtgenußrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus