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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören ({{Ref-dejure|§|154|StGB}})

Synonyme:
1. rechtssprachlich: Falschaussage, veraltet: Perjuration 1. Eidbruch/Eidesbruch, falscher Eid/falscher Schwur


Wikipedia-Links

Eid · Gericht · Spiegelstrafe · Zunge · Schwur · Althochdeutsch · Possessivpronomen · Althochdeutsche Sprache · Strafrecht (Deutschland) · Gericht · Eid · Strafgesetzbuch (Deutschland) · Rechtspflege · Verbrechen · Freiheitsstrafe (Deutschland)

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