gesetzliche Bestimmung mit großem Ermessensspielraum
·
Gummiparagraph (ugs., fig.)
·
lässt sich so oder so auslegen (ugs.)
Assoziationen:
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Teilwort-Treffer und ähnlich geschriebene Wörter
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Wiktionary
Bedeutungen:
1. abwertend: gesetzliche Bestimmung, die vermeintlich zu allgemein oder zu unbestimmt formuliert ist, so dass die mangelnde Genauigkeit erlaube, das betreffende Gesetz „gummiartig“ zu dehnen und gemäß eigenen Zwecken zu verzerren
Synonyme:
Keine
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Wikipedia-Links
Unbestimmter Rechtsbegriff
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