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Wiktionary

Bedeutungen:
1. das Fälligsein 2. juristisch: Zeitpunkt, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Rechtsbegriff · Gläubiger · Anspruch · Schuldner · vertrag · Steuerrecht (Deutschland) · Sozialversicherung · Deutschland · Bürgerliches Gesetzbuch · Schuldnerverzug · Säumniszuschlag · Mahnung · Verzugsschaden · schweiz · Obligationenrecht (Schweiz)

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