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Anwaltserfordernis · Anwaltszwang
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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in {{Ref-dejure|§|78|Erg=I|ZPO}} für Zivilsachen oder in {{Ref-dejure|§|114|Erg=I|FamFG}} in Familiensachen

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Anwaltsprozess

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